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   BGH, 18.01.1956 - VI ZR 327/54   

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BGH, 18.01.1956 - VI ZR 327/54 (https://dejure.org/1956,4926)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1956 - VI ZR 327/54 (https://dejure.org/1956,4926)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1956 - VI ZR 327/54 (https://dejure.org/1956,4926)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.1954 - VGS 1/54

    Rechtsstellung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers

    Auszug aus BGH, 18.01.1956 - VI ZR 327/54
    Daß zur Rechtfertigung einer solchen Fahrweise nicht auf die Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen BGHZ 14, 232 verwiesen werden kann, ergibt sich eindeutig aus der Begründung dieser Entscheidung, die ausdrücklich betont, der Vorfahrtberechtigte müsse aufmerksam und mit einer an die Erfordernisse des § 9 StVO angepaßten Geschwindigkeit in die Kreuzung einfahren.
  • BGH, 30.09.1958 - VI ZR 193/57
    Auch der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 18. Januar 1956 (- VI ZR 327/54 - VersR 1956, 176 = VRS 10, 176) nur ausnahmsweise einem möglichen Rechtsirrtum darüber, ob ein Fahrrad mit Hilfsmotor als Kraftfahrzeug im Sinne des § 13 Abs. 2 StVO - damaliger Fassung - angesehen werden könne, als nicht verschuldet bezeichnet.
  • BGH, 18.12.1962 - VI ZR 23/62
    Ebenfalls wird das Berufungsgericht dann prüfen müssen, ob unter den besonderen Umständen des Falles ein Rechtsirrtum des Beklagten über die Vorfahrtregelung als entschuldbar angesehen werden könnte (vgl. VI ZR 327/54 v. 18.1. 1956 = VersR 56, 176; VI ZR 193/57 v. 20.9. 1958 = VersR 58, 803 = LM Nr. 5 zu § 13 StVO).
  • BGH, 21.06.1963 - VI ZR 211/62
    Ein Fahrzcuglcnkor muß grundsätzlich Bedeutung und Tragweite der Verkehrszeichen kennen (vgl, VI ZR 327/54 vom 18, Januar 1956, VcrsR 1956, 176; VI ZR 193/57 vom 30, September 1958, VersR 1958, 803 = LI.I § 13 StVO Nr, 15)» Das Berufungsgericht hat zudem zutreffend dargolegt, daß sich dem Erstbeklagten nach den örtlichen Verhältnissen und der Verkehrslage seine Wartepflicht geradezu aufdrängen mußte.
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